Baupublikation Hilterfingen
19.09.2018 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Barbara und Roman Poffet-Gammenthaler, Lindimattweg 15, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Barbara und Roman Poffet-Gammenthaler, Lindimattweg 15, 3652 Hilterfingen.
Nachträgliches Baugesuch: Neugestaltung Umgebung und Erstellen von Trockensteinmauerwerk in Naturstein.
Standort / Parzelle: Lindimattweg 15, 3652 Hilterfingen. Parzelle Nr. 1275.
Koordinaten: 2 617 041 / 1 176 120.
Nutzungszone: Wohnzone E2.
Bauinventar: –
Schutzobjekt: –
Schutzzone: –
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der zulässigen Höhe für Stütz- und Gartenmauern ohne Staffelungen nach GBR 415 Abs. 4.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. Oktober 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 13. September 2018
Bauverwaltung Hilterfingen
