Baupublikation Hilterfingen

  27.12.2018 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Erbengemeinschaft Sieber Otto p. A. Sieber Christine, Schäfereistrasse 18, 3052 Zollikofen.
Projektverfasser: Zellweger Architekten AG, Länggasse 4, 3600 Thun.
Grundeigentümer: Sieber Urs, Schäfereistrasse 18, 3052 Zollikofen.
Nachträgliches Baugesuch: Umbau und Erweiterung Containerunterstand mit Nutzung als Freizeitraum und gedecktem Sitzplatz mit Schiebeverglasung. Überdachung Seiteneingang.
Projektänderung: Vordach Containerunterstand; 2-Rad-Abstellplatz.
Standort / Parzelle: Zedtwitzweg 3, 3626 Hünibach; Parzelle Nr. 859.
Koordinaten: 2 615 637 / 1 177 164.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach SG Art. 80 Abs. 1.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. Februar 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 20. Dezember 2018

Bauverwaltung Hilterfingen


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