Baupublikation Hilterfingen

  03.01.2019 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Mathilde und Reinhard Bürgin-Ndo, Kirchgässli 20a, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Zryd Stein & Garten AG, Chlinaustrasse 2, 3629 Kiesen.
Bauvorhaben: Erstellen eines zusätzlichen Parkplatzes; Neubau Stützmauer; Anpassen der Umgebungsgestaltung.
Standort / Parzelle: Kirchgässli 20a; Parzelle Nr. 1575.
Koordinaten: 2 617 435 / 1 176 157.
Nutzungszone: Wohnzone E1.
Schutzzone: Archäologische Schutzzone.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes SG Art. 80.1 Bst. b).
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. Februar 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 20. Dezember 2018

Bauverwaltung Hilterfingen


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