Baupublikation Hilterfingen
19.02.2020 Baupublikationen, HilterfingenGesuchstellerin: Gemeinderat Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasserin: Holinger AG, Länggasse 9, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neubau unterirdisches Regenbecken Ländtematte mit oberirdischem Betriebsraum; Ersatz der unterirdischen Entlastungsleitung in den Thunersee.
Standort / Parzellen: Alpenstrasse, Ländtematte Parzellen Nr. 564, 563, 215, 593, 586.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Uferschutzplan SFG, Sonderbauvorschriften Üo Seegarten.
Schutzzone / -objekt:
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48). Bauten und Anlagen im Gewässerraum (GSchV Art. 41c). Bauten im Grundwasser (GSchV Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2).
Gewässerschutzmassnahmen: Sauberwasser vor Ort versickert. Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
16. März 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 10. Februar 2020
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi