Baupublikation Hilterfingen
19.02.2020 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Sandra Michel, Finkenweg 8, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Gerber+Pieren Ingenieure AG, Brauereiweg 1, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Erstellen von zwei Autoabstellplätzen parallel zum Finkenweg; Rückbau der bestehenden Betonmauer und Neubau einer hangseitig zurückversetzten und abgestuften Betonstützmauer.
Standort / Parzelle: Finkenweg 8, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 1277.
Koordinaten: 1 176 766 / 2 616 779.
Nutzungszone: Wohnzone E1 Holz.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b). Erstellen einer Stützmauer in Stahlbeton (BR Art. 415 Abs. 3).
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
16. März 2020.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 10. Februar 2020
Bauverwaltung Hilterfingen