Baupublikation Hilterfingen

  19.02.2020 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Rebekka Thöni Tobler und Daniel Tobler-Thöni, Chartreusestrasse 12, 3626 Hünibach.
Projektverfasser: Christoph Felber Architekten AG, Uttigenstrasse 10, 3608 Thun.
Bauvorhaben: Neubau Autounterstand mit Geräteschopf.
Standort / Parzelle: Chartreusestrasse 12b, 3626 Hilterfingen, Parzelle Nr. 746.
Koordinaten: 2 616 875 / 1 177 295.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Bauten und Anlagen im Gewässerraum (WBG Art. 48 / GSchV Art. 41c).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. März 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 13. Februar 2020

Bauverwaltung Hilterfingen


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