Baupublikation Hilterfingen

  08.07.2020 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller/in: Rosmarie Schindler-Brunner, Ankenbüel 6, 8126 Zumikon und Andreas Brunner-Schächtele, Staatsstrasse 135, 3626 Hünibach.
Projektverfasser: Gerber + Pieren Ingenieure AG, Brauereiweg 1, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Neubau eines Autounterstandes mit 2 Autoabstellplätzen; Umlegen der Zufahrtsstrasse.
Standort / Parzellen: Staatsstrasse 135c, 3626 Hünibach. Parzellen Nr. 158, 1504, 1193.
Koordinaten: 2 615 825 / 1 176 910.
Nutzungszone: Uferschutzplan Seegarten.
Ausnahmen: Terraingestaltung (BR Art. 415 Abs. 2).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. August 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 29. Juni 2020

Bauverwaltung Hilterfingen


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