Baupublikation Hilterfingen
30.09.2020 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Marc Pfister, Spychertenstrasse 22, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: HBR Architekten AG, Krankenhausstrasse 24, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neubau Fahrradunterstand mit Windschutzwand; zusätzliche Absturzsicherung im Vorplatzbereich.
Standort / Parzelle: Spychertenstrasse 22a, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 1238.
Koordinaten: 2 616 866 / 1 176 376.
Überbauungsordnung: UeO Nr. 2 Schlüsselacher-Haberzälg.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Grenzabstandes (BR Art. 212.4 Bst. b). Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. November 2020.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 24. September 2020
Bauverwaltung Hilterfingen