Baupublikation Hilterfingen

  17.02.2021 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Manuela Ferrari und Adrian Stucki, Hünibachstrasse 16, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Ueli Zumbühl Architektur & Baumanagement, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Einbau von zwei Lukarnen am Wohnhaus; Sanierung, Erweiterung und Umnutzung Nebenbau.
Standort / Parzelle: Hünibachstrasse 16, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 385.
Koordinaten: 2 616 600 / 1 176 600.
Nutzungszone: Wohnzone 2 E2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b). Überschreiten der Fassadenhöhe für An- und Kleinbauten (BR Art. 212 Abs. 4 Bst. b).
Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. März 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 8. Februar 2021
Bauverwaltung Hilterfingen


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