Baupublikation Hilterfingen

  17.02.2021 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Sandro Müller, Seftigenstrasse 53, 3123 Belp.
Projektverfasser: Müller & Müller Architektur und Immobilien AG, Carlo Müller, Rubigenstrasse 35, 3123 Belp.
Bauvorhaben: Ersatzneubau der südseitigen Terrasse mit darüberliegendem Balkon. Einbau Schlepplukarne auf der nordseitigen Dachfläche. Einbau Indach-PV-Anlage. Ersatz der Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Erweiterung Parkflächen und Neugestaltung der Umgebung.
Standort / Parzelle: Alpenstrasse 33, Hünibach, Parzelle Nr. 815.
Koordinaten: 2 615 465 / 1 177 149.
Nutzungszone/Überbauungsordnung:
Uferschutzplan Seematte Hünibach.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. März 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 4. Februar 2021


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