Baupublikation Hilterfingen
21.04.2021 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller/in: Daniela und Richard Studer, Hünibachstrasse 31, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Frutiger AG Engineering, Janick Büschlen, Bahnhofstrasse 2a, 3073 Gümligen.
Grundeigentümer: Frutiger AG Immobilien, Simon Wyttenbach, Frutigenstrasse 37, 3601 Thun.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für temporären und mobilen Lagercontainer auf Parkplatz zur Unterstellung von Fahrrädern.
Standort / Parzelle: Hünibachstrasse 31, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 1465.
Koordinaten: 2 616 475 / 1 176 662.
Nutzungszone/Überbauungsordnung:
Wohnzone E2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. Mai 2021.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 13. April 2021
Bauverwaltung Hilterfingen