Baupublikation Hilterfingen
02.06.2021 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Doris Sharaf-Karlen, Bürglenstrasse 14 A, 3600 Thun.
Vertreter: Urs Karlen, Weingartenstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Müller + Hänni AG, Dominic Senn, Postgässli 1, 3662 Seftigen.
Grundeigentümer: Doris Sharaf-Karlen, Bürglenstrasse 14 A, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe.
Standort / Parzelle: Weingartenstrasse 18, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 1212.
Koordinaten: 2 616 785 / 1 117 655.
Nutzungszone/Überbauungsordnung:
Wohnzone E2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
5. Juli 2021.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 31. Mai 2021
Bauverwaltung Hilterfingen