Baupublikation Hilterfingen

  08.09.2021 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Niklaus Schneider, Hübelistrasse 2, 3652 Hilterfingen. Alexandra und Jürg Brönnimann, Friedweg 2, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Andreas Fuchs Architekten AG, Unterdorf 6, 3800 Unterseen. Bauvorhaben: Ausbau Ökonomieteil Wohnhaus.
Standort / Parzelle: Hübelistrasse 2, Hilterfingen, Parzelle Nr. 239.
Koordinaten: 2 617 008 / 1 175 916.
Nutzungszone: / Überbauungsordnung:
Mischzone Kern Hilterfingen MK1b.
Bauinventar: Schützenswertes K-Objekt. Baugruppe B.
Schutzobjekt: Erhaltenswerte Aussenräume, Gassen, Plätze.
Schutzzone: Perimeter Ortsbildschutzgebiet.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Gewässerschutzbereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. Oktober 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 1. September 2021
Bauverwaltung Hilterfingen


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