Baupublikation Hilterfingen
18.08.2022 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Bertolino Immobilien GmbH, Moosweg 10, 3645 Gwatt.
Projektverfasser: Wandfluh Haustechnik GmbH, Erlenstrasse 57, 3612 Steffisburg.
Grundeigentümer: Stockwerkeigentümergemeinschaft Stationsstrasse 56, 3626 Hünibach.
Bauvorhaben: Ersatz der Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Standort / Parzelle: Stationsstrasse 56, Hünibach, Parzelle Nr. 310.
Koordinaten: 2 616 630 / 1 177 445.
Nutzungszone: Mischzone 2 M2.
Schutzzone: Perimeter Ortsbildschutzgebiet.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. September 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 9. August 2022
Bauverwaltung Hilterfingen
