Baupublikation Hilterfingen
29.09.2022 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller / Grundeigentümer: Chartreuse Garage, Staatsstrasse 156, 3626 Hünibach.
Projektverfasser: Westiform AG, Bernard Sulliger, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.
Bauvorhaben: Anbringen neuer Werbeelemente (Ersatz), teilbeleuchtet.
Standort / Parzelle: Staatsstrasse 156, Hünibach, Parzelle Nr. 698.
Koordinaten: 2 615 573 / 1 177 292.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Mischzone 2 M2.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. Oktober 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 14. September 2022
Bauverwaltung Hilterfingen
