Baupublikation Hilterfingen
15.09.2022 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller / Grundeigentümer: Ruth und Cuno Vuillemin-Steffen, Alpenstrasse 53, 3626 Hünibach.
Projektverfasser: Zellweger Architekten AG, Länggasse 4, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Erstellen Parkplatz.
Standort / Parzelle: Alpenstrasse 53, Hünibach, Parzelle Nr. 658.
Koordinaten: 2 615 320 / 1 177 388.
Nutzungszone: Uferschutzplan Seematte Hünibach.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Versickerung. Gewässerschutzbereich A.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
10. Oktober 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bau vorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 5. September 2022
Bauverwaltung Hilterfingen
