Baupublikation Hilterfingen
24.11.2022 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller/Grundeigentümer: Monika und Martin Holzer-Bühler, Blümlisalpweg 1, 3626 Hünibach.
Projektverfasser: GLB, Moosweg 11, 3645 Gwatt (Thun).
Bauvorhaben: Anbau gedeckter Carport, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe.
Standort / Parzelle: Blümlisalpweg 1, Hünibach, Parzelle Nr. 935.
Koordinaten: 2 616 117 / 1 177 329.
Nutzungszone: Wohnzone 2 W2.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Dezember 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 8. November 2022
Bauverwaltung Hilterfingen
