Baupublikation Hilterfingen
15.12.2022 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller / Grundeigentümer: Raffaella Muff, Tanneggweg 2, 3652 Hilterfingen; Jürg Grossniklaus, Tanneggweg 2, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Umgebungsgestaltung zu Tanneggweg 2 (Stützmauer), (nachträgliches Baugesuch).
Standort / Parzelle: Tanneggweg 2, Parzelle Nr. 1747.
Koordinaten: 2 617 491 / 1 176 251.
Nutzungszone: Wohnzone 1 E1 Holz.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Trennsystem/Mischsystem, Versickerung, Gewässerschutzbereich A. Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Gewässerschutzbereich A.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt, da bereits bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
16. Januar 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 9. Dezember 2022
Bauverwaltung Hilterfingen
