Hilterfingen

  04.02.2018 Verkehrsmassnahmen, Hilterfingen

Verkehrsmassnahme Dorfstrasse / Hübelistrasse
Der Gemeinderat Hilterfingen verfügt, gestützt auf Art. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 13. Dezember 2021, die folgenden Verkehrsanordnungen:

Einfahrt verboten (Einbahnstrasse), Fahrräder und Motorfahrräder gestattet
Dorfstrasse ab Verzweigung Schneckenbühlstrasse / Hübelistrasse bis zur Verzweigung Dorfstrasse / Hübelistrasse. Entsprechende Rechtsabbiegeverbote bei den in den betroffenen Abschnitt einmündenden Quartierstrassen und Zufahrten (Parzellen 1554 und 1645).

Rechtsabbiegeverbot, Anwohner gestattet
Verzweigung Hübelistrasse / Hübelistrasse hangabwärts.

Die bisher gültigen Verkehrsmassnahmen, Verbot für Motorwagen und Motorräder bei der Dorfstrasse (ab Verzweigung Schneckenbühlstrasse / Hübelistrasse) und bei der Hübelistrasse (bei Parzelle 243 in Richtung Thun), werden aufgehoben.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Ein Veranschaulichungsplan kann während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, eingesehen werden.

Hilterfingen, 13. Januar 2022
Gemeindepolizeiorgan Hilterfingen


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