Tagesschulverordnung; Inkrafttreten

  04.02.2018 , Homberg

Der Gemeinderat Homberg hat am 11. September 2017 die revidierte «Tagesschulverordnung» genehmigt. In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Tageschulverordnung vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. August 2017 in Kraft getreten ist.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3,
3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden.

Gemeinderat Homberg


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote