Ordentliche Gemeindeversammlung

  04.02.2018 , Homberg

Freitag, 24. November 2017, 20 Uhr, Saal Restaurant Kreuz, Homberg

Traktanden
1. Budget 2018; Orientierung, Beratung, Beschluss
– Genehmigung Budget 2018
– Festlegung Gemeindesteueranlage und
Liegenschaftssteueranlage 2018
– Information Finanzplan 2017–2022
2. Wahlen
2.1 Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates
2.2 Wiederwahl von Mitgliedern des Gemeinderates
2.3 Wiederwahl Gemeindepräsident
2.4 Wiederwahl eines Mitglieds der Schulkommission linke Zulg
3. Organisationsreglement mit Organisations-
verordnung (Neufassung); Genehmigung
4. Gebührentarif für die Feuerungskontrolle;
Aufhebung
5. Orientierungen
6. Verschiedenes

Das zu genehmigende und das aufzuhebende Organisationsreglement sowie der aufzuhebende Gebührentarif für die Feuerungskontrolle liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Homberg öffentlich auf (Art. 37 GV).
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz, GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzten Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gemäss Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zum Voranschlag wird an alle Haushaltungen verschickt. Der Voranschlag kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Homberg, 16. Oktober 2017

Gemeinderat Homberg


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