Gebührentarif Feuerungskontrolle (Verordnung); Inkrafttreten

  04.02.2018 , Homberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Homberg am 18. Dezember 2017 die Verordnung Gebührentarif Feuerungskontrolle erlassen hat. Der Erlass ersetzt das von der Gemeinderversammlung vom 24. November 2017 per 30. November 2017 aufgehobene Reglement Gebührentarif für die Feuerungskontrolle in der Einwohnergemeinde Homberg.

Die Verordnung Gebührentarif Feuerungskontrolle tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. Dezember 2017 in Kraft. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Homberg


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