Organisationsverordnung, Inkrafttreten

  28.02.2018 , Homberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat Homberg am 19. Februar 2018 beschlossene Organisationsverordnung per 1. April 2018 in Kraft tritt.

Anhang I beinhaltet das Organigramm der Einwohnergemeinde Homberg.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Organisationsverordnung kann auf der Gemeindeschreiberei eingesehen und bezogen werden.

Homberg, 26. Februar 2018

Gemeinderat Homberg


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