Transportrichtlinien Schulraum linkes Zulggebiet
05.04.2018 , HombergIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat Homberg am 12. März 2018 beschlossenen Transport-Richtlinien Schulraum linkes Zulggebiet per Beginn Schuljahr 2018/19, d. h. per 13. August 2018, in Kraft treten.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates Homberg kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Transport-Richtlinien Schulraum linkes Zulggebiet können auf der Gemeindeschreiberei Homberg eingesehen und bezogen werden.
Homberg, 28. März 2018
Gemeinderat Homberg