Ordentliche Gemeindeversammlung

  24.04.2019 , Homberg

Freitag, 24. Mai 2019, 20 Uhr,
Saal Restaurant Kreuz, Homberg

Traktanden
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2018
2. Abrechnung Verpflichtungskredit Abwasserleitung Wittiwil–Weid; Kenntnisnahme
3. Orientierungen
4. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzen Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gem. Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zur Jahresrechnung wird an alle Haushaltungen verschickt. Die Gemeinderechnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Homberg, 4. April 2019

Gemeinderat Homberg


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote