Änderung der Tagesschulverordnung; Inkrafttreten

  24.07.2019 , Homberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Homberg an seiner Sitzung vom 1. Juli 2019 eine Änderung der Tagesschulverordnung beschlossen hat. Diese tritt, vorbehaltlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. August 2018 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Gemeinderat Homberg


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