Ordentliche Gemeindeversammlung

  30.10.2019 , Homberg

Freitag, 29. November 2019, 20 Uhr, Saal Restaurant Kreuz, Homberg

Traktanden:
1. Budget 2020; Orientierung, Beratung, Beschluss
– Genehmigung Budget 2020
– Festlegung Gemeindesteueranlage und Liegenschaftssteueranlage 2020
– Information Finanzplan 2019–2024
2. Wahlen Gemeinderat
– Wiederwahl Bühler Ruedi für Periode 2020–2023
– Wiederwahl Kaderli Stephan für Periode 2020–2023
3. Wiederwahl Rechnungsprüfungsorgan für Periode 2020–2023
4. Datenschutzreglement vom 26. November 2010; 1. Änderung
5. Orientierungen
6. Verschiedenes

Die 1. Änderung des Datenschutzreglements vom 26. November 2010 lieft während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Homberg öffentlich auf (Art. 37GV).

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzen Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gem. Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zum Voranschlag wird an alle Haushaltungen verschickt. Der Voranschlag kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Homberg, 21. Oktober 2019

Gemeinderat Homberg


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