Ordentliche Gemeindeversammlung

  08.07.2020 , Homberg

Freitag, 14. August 2020, 20 Uhr, Turnhalle Mehrzweckgebäude, Homberg

Traktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019
2. Verpflichtungskredit für Anschluss Schulhaus Enzenbühl an Wärmeverbund (Ersatz der Ölheizung); Genehmigung
3. Reglement über die Betreuungsgutscheine, Information; Genehmigung
4. Organisationsreglement Anhang 1 Schulkommission, Information Anpassung; Genehmigung
5. Abrechnung Verpflichtungskredit Ortsplanungsrevision; Kenntnisnahme
6. Orientierungen
7. Verschiedenes

Das Reglement über die Betreuungsgutscheine sowie die 1. Änderung des Organisationsreglements vom 24. November 2017 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Homberg öffentlich auf (Art. 37 GV).

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzen Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gem. Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zur Jahresrechnung wird an alle Haushaltungen verschickt. Die Gemeinderechnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Für die Durchführung der Gemeindeversammlung unter Covid-19 hat der Gemeinderat ein Schutzkonzept erstellt. Wir führen Trackingmassnahmen durch; sollte sich im Nachgang der Gemeindeversammlung herausstellen, dass eine mit Covid-19 angesteckte Person an der Versammlung teilgenommen hat, wird diese gebeten, umgehend die Gemeindeverwaltung zu informieren, damit notfalls Quarantänemassnahmen angeordnet werden können.

Homberg, 3. Juli 2020

Gemeinderat Homberg


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