Ordentliche Gemeindeversammlung

  28.10.2020 , Homberg

Freitag, 27. November 2020, 20.00 Uhr, Saal Restaurant Kreuz, Homberg

Traktanden:
1. Budget 2021; Orientierung, Beratung, Beschluss
– Genehmigung Budget 2021
– Festlegung Gemeindesteueranlage und Liegenschaftssteueranlage 2021
– Information Finanzplan 2020–2025
2. Wahlen Gemeinderat
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für Rest-Amtsperiode 2021–2023
3. Strassensanierungen, Genehmigung Verpflichtungskredit; Orientierung, Beratung, Beschluss
4. Schulreglement vom 30. November 2012, 2. Änderung/Ergänzung; Orientierung, Beratung, Beschluss
5. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung; Orientierung, Beratung, Beschluss
6. Ermächtigung zum Verkauf 1/2 Anteil einer Liegenschaft aus Erbschaft; Orientierung, Beschluss
7. Orientierungen
8. Verschiedenes

Die Änderungen Schulreglement wie auch das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Homberg öffentlich auf (Art. 37 GV).

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzen Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gem. Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zum Voranschlag wird an alle Haushaltungen verschickt. Der Voranschlag kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Für die Durchführung der Gemeindeversammlung unter Covid-19 hat der Gemeinderat ein Schutzkonzept erstellt. Es gilt Schutzmaskenpflicht beim Eingang und während der ganzen


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote