Öffentliche Mitwirkungsauflage
04.11.2020 , HombergÜberbauungsordnung «Erschliessung Rütschibrunnen» mit Baugesuch Strassenbauprojekt und Werkleitungsbau
Der Gemeinderat Homberg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die UeO «Erschliessung Rütschibrunnen» mit Baugesuch für das Strassenbauprojekt und den Werkleitungsbau zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Planung liegt vom 5. November bis und mit 7. Dezember 2020 in der Gemeindeverwaltung sowie auf der Webseite der Gemeinde zur Mitwirkung auf.
Während der Auflagefrist können alle interessierten Personen schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Homberg zu richten.
Homberg, 30. Oktober 2020
Gemeinderat Homberg