Verpflichtungskredit für den Fenster-Teilersatz im Schulhaus Enzenbühl

  31.03.2021 , Homberg

Gemäss Art. 25 ff. Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Homberg gibt die Gemeinde Homberg, vertreten durch den Gemeinderat, folgenden Beschluss bekannt:

Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums und des dadurch allenfalls nötigen Entscheids durch die Gemeindeversammlung, fasste der Gemeinderat Homberg an seiner Sitzung vom 29. März 2021 folgenden Beschluss:
– Die Einwohnergemeinde Homberg, vertreten durch den Gemeinderat Homberg, genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 98 000.– für den Fenster-Teilersatz im Schulhaus Enzenbühl (neuerer Teil).
– Der Gemeinderat beabsichtigt, die Holzfenster durch Kunststofffenster zu ersetzen, da diese kostengünstiger und wirtschaftlich günstiger als Holz-Metallfenster sind.
– Der Gemeinderat wird nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist gemäss den Vorschriften über das Beschaffungswesen im freihändigen Verfahren den Auftrag erteilen.

Gemäss Art. 25 OgR können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche ein Fr. 60 000.– übersteigendes Geschäft gemäss Art. 4 Buchstabe d) in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 betreffen, das Referendum ergreifen.
Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung.

Zur Information: Die Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften würde am 25. März 19 Unterschriften betragen. Diese Zahl ist jedoch variabel und hängt von der Anzahl der Stimmberechtigten im Zeitpunkt der Einreichung der Unterschriften ab.

Das «Referendum» ist bei der Gemeindeverwaltung Homberg z. h. des Gemeinderates Homberg einzureichen. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.

Bei Fragen steht der Ressortvorsteher Liegenschaften zur Verfügung. Es liegen keine Akten zur Einsichtnahme auf.

Homberg, 29. März 2021
Gemeinderat Homberg


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