Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES; Ausserkraftsetzung

  23.12.2021 , Homberg

Der Gemeinderat Homberg hat am 13. Dezember 2021 die Verordnung der Einwohnergemeinde Homberg über die Berechtigungsregelung GERES vom 25. April 2016 per sofort ersatzlos ausser Kraft gesetzt. Die Verordnung ist aufgrund neuer kantonaler rechtlicher Grundlagen für das Führen der Einwohnerregister der Gemeinden und der Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES) nicht mehr notwendig.

Gemäss Artikel 45 der Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird die ersatzlose Ausserkraftsetzung dieser kommunalen Verordnung hiermit veröffentlicht. Gegen die Aufhebung der Verordnung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Homberg


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote