Ordentliche Gemeindeversammlung

  21.04.2022 , Homberg

Freitag, 27. Mai 2022, 20 Uhr, Saal Restaurant Kreuz, Homberg

Traktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2021, Beschluss; zudem Genehmigung Nachkredite für die periodengerechte Abgrenzung der Lastenanteile Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe
2. Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen; Genehmigung Neufassung Reglement
3. Schulhaus Enzenbühl, Anschluss an Wärmeverbund Schmocker Beat; Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit
4. Orientierungen
5. Verschiedenes

Das Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen liegt ab erstmaliger Publikation während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Homberg öffentlich auf (Art. 37 GV).

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzten Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gemäss Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zur Jahresrechnung wird an alle Haushaltungen verschickt. Die Gemeinderechnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen. Wir freuen uns, den Versammlungsteilnehmenden einen Imbiss offerieren zu dürfen.

Homberg, 14. April 2022

Gemeinderat Homberg


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