Öffentliche Auflage; geringfügige Änderung des Baureglements – ZöN 1 «Dreiligasse»
27.10.2022 , HombergDer Gemeinderat Homberg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung der Nutzungsplanung vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. Oktober bis 26. November, in der Gemeindeverwaltung Homberg wie auch auf der Website (www.homberg.ch) öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Homberg (Dorfstrasse 42, 3622 Homberg b. Thun) schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Homberg, 19. Oktober 2022
Gemeinderat Homberg
