Baupublikation Homberg

  22.11.2018 Baupublikationen, Homberg

Gesuchsteller: Wyss Martin, Fuhren 63, Homberg.
Projektverfasser: Atelier Fred Wittwer, Oberdiessbach.
Bauvorhaben: Umbau Bauernhaus Nr. 63, Projektänderung Schopf Nr. 63a, Aussenraumgestaltung.
Standort / Parzelle: Fuhren, Homberg, Parzelle Nr. 231, Landwirtschaftszone.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Homberg, 3622 Homberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 22. Dezember 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Homberg, den 14. November 2018

Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde
Gemeindeschreiberei Homberg


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