Protokoll Gemeindeversammlung
04.02.2018 , Horrenbach-BuchenGestützt auf Art. 62 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2017 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflagefrist, das heisst vom 1. Juni bis 30. Juni 2017, kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Horrenbach, 1. Juni 2017
Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen