Protokoll Gemeindeversammlung

  04.02.2018 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 62 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. November 2017 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflagefrist, das heisst bis spätestens 6. Januar 2018, kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Horrenbach, 27. November 2017

Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen


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