Protokoll Gemeindeversammlung

  31.05.2018 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 62 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2018 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflagefrist, das heisst vom 1. Juni bis 30. Juni 2018, kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Horrenbach, 31. Mai 2018

Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen


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