Protokoll Gemeindeversammlung
05.12.2018 , Horrenbach-BuchenGestützt auf Art. 62 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. November 2018 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflagefrist, das heisst vom 6. Dezember 2018 bis 7. Januar 2019, kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Horrenbach, 3. Dezember 2018
Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen