Protokoll Gemeindeversammlung

  05.06.2019 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 62 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2019 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflagefrist, das heisst vom 6. Juni 2019 bis 7. Juli 2019, kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Horrenbach, 28. Mai 2019

Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen


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