Totalrevision Organisationsreglement / Inkraftsetzung

  07.08.2019 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird die Inkraftsetzung des vorerwähnten Reglements bekanntgegeben.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat das neue Organisationsreglement nach Art. 56 Gemeindegesetz (GG) am 17. Juli 2019 genehmigt.

Gegen diesen Genehmigungsbeschluss kann, gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG – Art. 60 ff.) vom 23. Mai 1989, innerhalb von 30 Tagen seit Bekanntmachung beim Regierungsstatthalter von Thun Beschwerde geführt werden.

Das Organisationsreglement kann auf der Verwaltung der Einwohnergemeinde Horrenbach-Buchen, Horrenbach 79b, 3623 Horrenbach, eingesehen werden.

Gemeinderat Horrenbach-Buchen


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