Protokoll Gemeindeversammlung
04.12.2019 , Horrenbach-BuchenGestützt auf Art. 62 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2019 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflagefrist, das heisst vom 5. Dezember 2019 bis 6. Januar 2020, kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Horrenbach, 2. Dezember 2019
Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen