Öffentliche Planauflage

  12.02.2020 , Horrenbach-Buchen

Teilzonenplan Moorlandschaft ML Nr. 38 Rotmoos/Eriz mit Nutzungs- und Schutzvorschriften (Teilbaureglement)
Der Gemeinderat Horrenbach-Buchen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, den Teilzonenplan Moorlandschaft Nr. 38 Rotmoos/Eriz zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. Februar bis und mit 16. März 2020 während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, Horrenbach 79b, 3623 Horrenbach, einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden koordiniert zwischen den beteiligten Gemeinden Sigriswil, Horrenbach-Buchen, Eriz und Schangnau am Dienstag, 31. März 2020 statt.

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird ausserdem der Beschluss des Gemeinderats Horrenbach-Buchen vom 16. September 2019 bekanntgemacht, dass auf die Weiterverfolgung der vom 9. September bis 11. Oktober 2004 öffentlich aufgelegten Moorlandschaftsplanung ML Nr. 38 Rotmoos/Eriz verzichtet wurde. Diese soll durch die nun aufliegende Planung, bestehend aus dem Teilzonenplan Moorlandschaft und den Nutzungs- und Schutzvorschriften (Teilbaureglement), ersetzt werden.

Offene Einsprachen gegen die im September/ Oktober 2004 aufgelegte Moorlandschaftsplanung ML Nr. 38 Rotmoos/Eriz werden mit dem Verzicht auf die Weiterverfolgung dieser Planung gegenstandslos. Allfällige Einsprachen gegen die neue Planung sind nochmals einzureichen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Horrenbach-Buchen, 29. Januar 2020

Gemeinderat Horrenbach-Buchen


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