Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

  12.08.2020 , Horrenbach-Buchen

Standort: 3623 Teuffenthal b. Thun
Öffentliche Planauflage für

L-231080.1 0.4-kV-Kabelleitung zwischen den TS Rütegg und Alp Hornegg
– Teilverlegung der best. Freileitung

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez, im Namen der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchunterlagen werden vom 13. August bis 15. September in der Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, Horrenbach 79b, 3623 Horrenbach, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes

(SR 172.021)
oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch).

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf


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