Protokoll Gemeindeversammlung

  09.12.2020 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 62 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Während der Auflagefrist, das heisst bis spätestens 11. Januar 2021, kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Horrenbach, 3. Dezember 2020

Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen


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