Friedhof Buchen – Gräberaufhebung

  24.03.2021 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 31 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Horrenbach-Buchen werden folgende Gräber/Gräberreihen aufgehoben:

1992 bis 1996 plus zwei Gräber 1997 im zu räumenden Grabfeld.

Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber (Grabsteine / Kreuze) bis spätestens 15. Mai abzuräumen. Nach dieser Frist wird die Beseitigung veranlasst. Eine allfällige Verwertung kommt der Friedhofkasse zugut.

Die Bekanntgabe erfolgt, gestützt auf Artikel 31 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Einwohnergemeinde Horrenbach-Buchen.

Bei allfälligen Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, Tel. 033 442 12 37.
Gemeinderat Horrenbach-Buchen


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