Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2021

  09.06.2021 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 65 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 7. Juni bis und mit 12. Juli bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Horrenbach, 7. Juni 2021
Gemeindeverwaltung
Horrenbach-Buchen
Rita Kunz


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