Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Oktober

  14.10.2021 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 65 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der vorgenannten Gemeindeversammlung ab Dienstag, 19. Oktober bis und mit Montag, 22. November, bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Horrenbach, 11. Oktober 2021
Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen
Rita Kunz


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