Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 26. November 2021
02.12.2021 , Horrenbach-BuchenGestützt auf Art. 65 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der vorgenannten Gemeindeversammlung ab Donnerstag, 2. Dezember 2021 bis und mit Montag, 3. Januar 2022 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Horrenbach, 26. November 2021
Der Gemeinderat
