Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 26. November 2021

  09.12.2021 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 65 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der vorgenannten Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 bis und mit 17. Januar 2022 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

PS: Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 17. Dezember bis und mit 31. Dezember 2021 geschlossen.

Horrenbach, 26. November 2021
Der Gemeinderat


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